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   OLG Rostock, 14.03.2002 - 7 U 22/01   

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https://dejure.org/2002,30726
OLG Rostock, 14.03.2002 - 7 U 22/01 (https://dejure.org/2002,30726)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14.03.2002 - 7 U 22/01 (https://dejure.org/2002,30726)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14. März 2002 - 7 U 22/01 (https://dejure.org/2002,30726)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Bedeutung hat eine "Auftragsbestätigung”?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Bedeutung hat eine "Auftragsbestätigung"? (IBR 2003, 2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie pauschal ist die Detailpauschale? (IBR 2003, 58)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1994 - VII ZR 140/93

    Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Werkunternehmers hinsichtlich

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2002 - 7 U 22/01
    Später geforderte oder notwendige Zusatzarbeiten werden dann nicht von dem Pauschalpreis erfasst (BGH in BauR 1984, S. 395, 396; in BauR 1995, S. 237, 238; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl. 1999, Rn. 1186 bis 1189).

    Dafür wäre jedoch erforderlich, dass die Klägerin nicht nur den Inhalt des Pauschalpreisvertrages darlegt, sondern auch im Einzelnen schildert, in welchem Umfang die ursprünglich vereinbarten Leistungsinhalte eine Änderung erfahren haben, also welche Mehr- und Minderleistungen im Verhältnis zum ursprünglichen vereinbarten Leistungsumfang tatsächlich erbracht worden sind (vgl. BGH in BauR 1995, S. 237, 239).

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2002 - 7 U 22/01
    Später geforderte oder notwendige Zusatzarbeiten werden dann nicht von dem Pauschalpreis erfasst (BGH in BauR 1984, S. 395, 396; in BauR 1995, S. 237, 238; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl. 1999, Rn. 1186 bis 1189).
  • OLG Frankfurt, 31.01.1986 - 22 U 103/85

    Werkvertrag über Reinigungsarbeiten; Anpassung eines vereinbarten Pauschalpreises

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2002 - 7 U 22/01
    Fallen später vom Leistungsverzeichnis oder von anderen Vertragsunterlagen zunächst erfasste Leistungen weg, ist dies durch einen entsprechenden Abzug zu berücksichtigen, wenn der tatsächliche Leistungsumfang von dem vertraglich vorgesehenen so erheblich abweicht, dass es einer Vertragspartei nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist, an dem vereinbarten Pauschalpreis festzuhalten (OLG Hamm in NJW-RR 199?., S. 1203, 1204; OLG Frankfurt in NJW-RR 1986, S. 572; Werner/Pastor a. a. O., Rn. 1189) .
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